Reisevertragsbedingungen - Herolds Reisen

 

Reisevertragsbedingungen
Für die von uns veranstalteten Reisen gelten unsere Reisevertragsbedingungen, die wir Ihnen bei Anmeldung und auf Wunsch auch gerne vorher aushändigen. Unsere "Allgemeinen Reisebedingungen" sind auf der Grundlage der Empfehlung des Deutschen Reisebüroverbandes erstellt und gelten für Verträge, die die Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) im Sinne der §§ 65 1a ff BGB durch einen Reiseveranstalter zum Gegenstand haben.
Für Reisen anderer Veranstalter, gelten deren Reisevertragsbedingungen.

 

Anmeldung
Mit der persönlichen, schriftlichen, mündlichen oder telefonischen Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Der Kunde erhält bei Anzahlung, die innerhalb von 10 Tagen nach mündlicher Anmeldung zu erfolgen hat, einen Teilnehmerschein als Reisebestätigung, der ihm zugleich als Quittung dient. Die Plätze im Omnibus werden nach der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.
Offensichtliche Rechen- und Berechnungsfehler gehen nicht zu unseren Lasten. Die aufgrund der Anmeldung erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Abwicklung und Organisation unserer Reisen verwendet. Die Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht.

 

Bezahlung
a)    Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung zu leisten. Die Anzahlung beträgt bis zu 10% des Reisepreises, aber nicht mehr als 250,00 €. In der Regel 50,00 € pro Person.
b)    Die Restzahlung (Bar, Scheck oder Überweisung) wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, ohne dass es einer weiteren Zahlungsaufforderung bedarf. (Bei Überweisung: IBAN: DE19870580003610003951  BIC WELADED1PLX bei der Sparkasse Vogtland.)
Kurzfristige mündliche Anmeldungen innerhalb 4 Wochen vor Reisebeginn sind verbindlich.
c)    Die Bestätigung über die Absicherung der Kundenzahlungen (Sicherungsschein gemäß § 65 1 k BGB) wird bei Vertragsabschluß übergeben. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,00 € nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

 

Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:  
a)    Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Soweit in den Reiseausschreibungen nichts anderes angegeben ist, beträgt die Mindestteilnehmerzahl für unsere Reisen und für die dabei vorgesehenen Ausflüge jeweils 20 Personen. Die Erklärung, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise oder der Ausflug nicht durchgeführt wird, muss dem Reisenden spätestens so viele Tage vor Reise- bzw. Fahrtbeginn zugegangen sein, wie die Reise oder der Ausflug Tage dauern sollte.
Der Reisende erhält den eingezahlten Reisebetrag zurück. Zur Vermeidung einer Stornierung ist der Reiseveranstalter berechtigt, dem Kunden die Reise zu einem höheren Preis anzubieten.
b)    ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

 

Paß- und Visumerfordernisse
Der Reisende ist für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Prüfen Sie bitte, ob Ihr Paß oder Ausweis vom Tag des Grenzübertrittes gerechnet noch mindestens 6 Monate gültig ist.

 

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so wird der Reiseveranstalter als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen folgende pauschalierte Rücktrittskosten (pro Person) verlangen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises   
(pro Person jedoch mindestens 20,00 € bei Reisen bis zu einschl. 5 Tagen und 25,00 € bei Reisen über 5 Tagen Dauer);
vom 29. - 15. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises;
vom 14. - 7. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises;
vom 6. - 1. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises;
am Abreisetag 60% des Reisepreises bzw. die Abrechnung vom Leistungsträger und dessen Kosten werden berechnet.
Tagesfahrten 5. - 1. Tag vor Reisebeginn 5,00 €, am Abreisetag 60 % bzw. die Abrechnung vom Leistungsträger und dessen Kosten werden berechnet.
Der Preis nicht mehr verwertbarer Eintrittskarten wird diesen Kosten hinzugerechnet.
Bei Flugreisen und bei Reisen, die eine Schifffahrt beinhalten und Kooperationsreisen gelten hiervon abweichende Rücktrittsbedingungen und -kosten.
Die Rücktrittskosten fallen auch bei unverschuldetem Rücktritt (z.B. wegen Erkrankung, Todesfall o.ä.) an. Es wird daher dringend empfohlen, bei Anmeldung eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
Wird durch die Teilstornierung einer Buchung die Umbuchung in ein Einzelzimmer notwendig, so hat der Reisende oder der Stornierende etwaige Mehrkosten (Einzelzimmerzuschlag) zu übernehmen.
Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluß Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), wird der Reiseveranstalter 15,00 € Umbuchungsgebühr pro Reisenden erheben. Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Bearbeitungsgebühr hierfür ebenfalls 15,00 €.
Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

 

Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, soweit das Anrecht auf Erstattung vom Reisenden nachgewiesen wird. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, 20% des zu erstattenden Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.

 

Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und dem Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Treten Leistungsänderungen oder Abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, so ist der Kunde berechtigt, sofern die Reise noch nicht angetreten ist, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ihm die Durchführung der Reise in der veränderten Form zumutbar ist. Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, so bleiben eventuelle Ansprüche beschränkt.
Preisänderungen aufgrund von behördlich genehmigten Wechselkursen, Beförderungstarifen, Steuern oder sonstigen Gebühren sind jederzeit möglich. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb einer Woche nach Erhalt der Mitteilung ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn Preisänderungen eintreten, die 10% des Reisepreises übersteigen.

 

Gewährleistungen
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, Dem Reisenden obliegt es, dem Reiseveranstalter bzw. dessen Vertreter einen aufgetretenen Mangel unverzüglich und sofort vor Ort anzuzeigen. Vor Kündigung des Reisevertrages (§ 651e des BGB) ist dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Gemäß § 651g BGB hat der Reisende Ansprüche nach den §§651c bis 651f BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglichen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter Herold`s Reisen geltend zu machen. (Ausschlussfrist) Solche Ansprüche verjähren in 6 Monaten nach Beendigung der Reise.

 

Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
1. die gewissenhafte Vorbereitung;
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes

 

Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist bzw. der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den zweifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.

 

Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung  beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter oder dem Fahrer zur Kenntnis zu geben.

 

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Mit der mündlichen und/oder schriftlichen Anmeldung / Auftragsbestätigung werden die Reisebedingungen anerkannt.

 

 

 

Allgemeine Reisebedingungen - Vogtländer Reisen

Sehr geehrter Reisegast,
in unserem neuen Katalog „Vogtländer-Reisen“ bieten der Göltzschtal-Verkehr GmbH Rodewisch – Göltzschtal Reisen, Herold´s Reisen Klingenthal und der Reichenbacher Verkehrsbetrieb Gerlach GmbH – RVB Touristik Gerlach gemeinsam die für Sie speziell zusammengestellten Reisen an.
Jede Reise ist mit dem Veranstalter gekennzeichnet und Bestandteil des Reisevertrages, den Sie mit dem jeweiligen Veranstalter abschließen.

1. Geltungsbereich der Reisebedingungen

1.1. Die aufgeführten Reisebedingungen gelten für alle Veranstalter in diesem Katalog.

1.2. Die oben aufgeführten Reiseveranstalter erscheinen ausdrücklich in der Buchungsbestätigung.

2. Abschluss eines Reisevertrages
Mit Ihrer persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Die Sitzplätze im Reisebus werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Wir behalten uns jedoch vor, Änderungen in der Sitzordnung vorzunehmen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Sitzplatz.

3. Bezahlung
3.1. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 20 %, mindestens jedoch aber 50,00 Euro pro Person fällig.

3.2. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, ohne dass es einer weiteren Zahlungsaufforderung bedarf. Erfolgte die Anmeldung telefonisch, so ist die Anzahlung unmittelbar nach der Buchung zu tätigen, spätestens jedoch zwei Wochen danach.
Kurzfristige mündliche Anmeldungen innerhalb 4 Wochen vor Reisebeginn sind verbindlich.

3.2. Die Bestätigung über die Absicherung der Kundenzahlungen (Sicherungsschein gemäß § 65 1 k BGB) wird bei Vertragsabschluss übergeben. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,00 € nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

4. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog. Die Reisen werden mit eigenen oder gemieteten Nichtraucherbussen durchgeführt. Hotel-, Orts- und Landesprospekte sowie sonstige vom Veranstalter verfasste Beschreibungen haben nur unverbindlichen Informationscharakter, wobei deren Inhalt nicht gewährleistet wird. Es gelten allein die Angaben in unserem Katalog.

5. Leistungsänderungen

5.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Treten Leistungsänderungen oder Abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, so ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ihm die Durchführung der Reise in veränderter Form zumutbar ist. Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, so bleiben eventuelle Ansprüche auf Minderung oder Wandlung unberührt.
5.2. Sollten sich die Preisverhältnisse (zum Beispiel erhebliche Dieselpreiserhöhungen, Zuschläge von Fährgesellschaften oder Fluggesellschaften, Wechselkursänderungen, Einreisegebühren o.ä.) nach Drucklegung des Kataloges ändern, behalten wir uns vor, diese Erhöhung an den Kunden weiter zu geben Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung
bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.


6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Die Rücktrittserklärung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
Die Rücktrittskosten betragen pro Person:

bis 45 Tage vor Reisebeginn    10 %
44 – 30 Tagen vor Reisebeginn    20 %

29 – 15 Tagen vor Reisebeginn    35 %

14 –   7 Tagen vor Reisebeginn    50 %

ab dem 6.Tag vor Reisebeginn    70 %

am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt
der Reise     80 % des Reisepreises.

Der Preis nicht mehr verwertbarer Eintrittskarten wird diesen Kosten hinzugerechnet. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
Bei Flugreisen und bei Reisen, die eine Schifffahrt beinhalten, gelten abweichende Rücktritts-bedingungen und - kosten.

Die Rücktrittskosten fallen auch bei unverschuldetem Rücktritt (z.B. wegen Erkrankung, Todesfall o.ä.) an. Es wird daher dringend empfohlen, bei Anmeldung eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
Wird durch die Teilstornierung einer Buchung die Umbuchung in ein Einzelzimmer notwendig, so hat der Reisende oder der Stornierende etwaige Mehrkosten (Einzelzimmerzuschlag) zu übernehmen.
Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluß Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), wird der Reiseveranstalter 20,00 € Umbuchungsgebühr pro Reisenden erheben. Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Bearbeitungsgebühr hierfür ebenfalls 20,00 €.
Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.


6.2. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Bei Teilnahme einer Ersatzperson bzw. Umbuchung auf ein anderes Reiseziel aus unserem Angebot entfallen die Stornogebühren. Der Reisende und die Ersatzperson haften gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

7.1. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen umgehend zugeleitet. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisebetrag zurück. Zur Vermeidung einer Stornierung ist der Reiseveranstalter berechtigt, dem Kunden die Reise zu einem höheren Preis anzubieten.

7.2. Ohne Einhaltung der Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss jedoch den Wert der tatsächlich ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beiträge.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Reisebeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten den Reisenden zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes

- für eine gewissenhafte Reisevorbereitung

- für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger

- für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen im Katalog

- für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen unter
Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.

9.1. Wir haften jedoch nicht für Leistungsstörungen bei Leistungsfremder Unternehmen, die lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Fahrt mit Bergbahnen, Sonderveranstaltungen usw.) bzw. bei unterschiedlichen Auffassungen der Reiseländer im Bezug auf Verpflegung, Zimmerausstattung oder Pünktlichkeit. Die Fahrzeiten unserer Busse wurden nach durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Für Verspätungen und damit entstehenden Folgen und Kosten haften wir nicht. Wir haften nicht, wenn sich die Verhältnisse durch Drucklegung dieses Kataloges wesentlich ändern. Hierzu werden Sie nach Möglichkeit informiert. Änderungen der Reisestrecke oder des Programms aus technischen Gründen, höherer Gewalt sowie Änderungen durch Leistungsträger müssen dem Reiseveranstalter grundsätzlich vorbehalten bleiben. Das Gepäck ist mit genauer Anschrift des Reisenden zu versehen. Für die Beförderung ist pro Person ein Koffer vorgesehen. Die Mitnahme des Gepäcks erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden, er hat auf die Ver- und Entladung besonders zu achten, da bei Verlust kein Ersatz geleistet wird, eben so nicht bei Diebstahl oder Einbruch. Es besteht keine Haftung für Gegenstände, welche durch den Reisegast während der Fahrt  nicht richtig gesichert sind. Für den Transport von Rädern und Skiern entfällt die Haftung durch den Reiseveranstalter. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

10. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reisende kann bei Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn nach fristlosem Abhilfeverlangen die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird.

11. Ausschluss von Ansprüchen nach Verjährung
Der Reisende ist verpflichtet, bestehende Mängel vor Ort anzuzeigen und, im Rahmen seiner Möglichkeiten, zur Behebung von Leistungsstörungen beizutragen. Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich geltend zu machen. Ansprüche nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise verjähren nach sechs Monaten nach Beendigung der Reise.

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der o. g. Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zur Last des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach Buchung geändert werden. Wir empfehlen grundsätzlich die ständige Mitnahme Ihres Personalausweises und Ihrer Unfallversicherungsdokumente. Für Reisen/Durchreisen in Nicht-EU Länder empfehlen wir zusätzlich das Mitführen Ihres Reisepasses. Bitte beachten Sie, dass die Personaldokumente noch mindestens bis 6 Monate nach Beendigung der Reise gültig sein müssen.

13. Versicherungen
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und ebenso einer umfassenden Reiseversicherung (Reisegepäckversicherung, Auslandskrankenversicherung) wird empfohlen. Wir beraten Sie gern.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.


15. Sonstige Bestimmungen
Unterbringung erfolgt, wie gebucht, im Doppel- oder Dreibettzimmer. Einzelzimmer bedürfen eines Zuschlages, der bei jeder Reise extra vermerkt ist. Bei Zwischenübernachtungen besteht kein Anspruch auf Einzelzimmer, etwaige Zahlungen hierfür werden zurückerstattet.

16. Gerichtsstand
Bei Klagen gegen den Reisveranstalter ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich, dies gilt ebenso für Vollkaufleute. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisegast, ist dessen Wohnsitz maßgeblich, außer dieser wurde nach Vertragsschluss ins Ausland verlagert.


Zustiegsmöglichkeiten

Zustiegmöglichkeiten Tagesfahrten:

Von Hammerbrücke bis Plauen. Wir halten an vielen Orten.

Reisevertrags-
bedingungen

Unsere Reisevertragsbedingungen können Sie hier nachlesen...

 

Pauschalreise-
richtlinie

Unsere Pauschalreiserichtlinie können Sie hier nachlesen...

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